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Artikel 8 LV

(1)

Jeder hat die sittliche Pflicht zu arbeiten und ein Recht auf Arbeit.

(2)

Jeder hat das Recht, seinen Beruf frei zu wählen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

LV

Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen

HB Bremen
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