Die Verordnung (EU) Nr. 600/2014 wird wie folgt geändert:
Artikel 27g wird wie folgt geändert:
Absatz 4 erhält folgende Fassung:
„(4)
Absatz 8 Buchstabe c erhält folgende Fassung:
„c)
Artikel 27h wird wie folgt geändert:
Absatz 5 erhält folgende Fassung:
„(5) Ein CTP muss die in der Verordnung (EU) 2022/2554 festgelegten Anforderungen in Bezug auf die Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen erfüllen.“
in Absatz 8 erhält Buchstabe e folgende Fassung:
„e)
Artikel 27i wird wie folgt geändert:
Absatz 3 erhält folgende Fassung:
„(3) Ein ARM muss die in der Verordnung (EU) 2022/2554 festgelegten Anforderungen in Bezug auf die Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen erfüllen.“
Absatz 5 Buchstabe b erhält folgende Fassung:
„b)