62

Artikel 62 DORA

Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 600/2014

Die Verordnung (EU) Nr. 600/2014 wird wie folgt geändert:

1.

Artikel 27g wird wie folgt geändert:

a)

Absatz 4 erhält folgende Fassung:

„(4)

b)

Absatz 8 Buchstabe c erhält folgende Fassung:

„c)

2.

Artikel 27h wird wie folgt geändert:

a)

Absatz 5 erhält folgende Fassung:

„(5) Ein CTP muss die in der Verordnung (EU) 2022/2554 festgelegten Anforderungen in Bezug auf die Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen erfüllen.“

b)

in Absatz 8 erhält Buchstabe e folgende Fassung:

„e)

3.

Artikel 27i wird wie folgt geändert:

a)

Absatz 3 erhält folgende Fassung:

„(3) Ein ARM muss die in der Verordnung (EU) 2022/2554 festgelegten Anforderungen in Bezug auf die Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen erfüllen.“

b)

Absatz 5 Buchstabe b erhält folgende Fassung:

„b)

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

DORA

Verordnung 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor

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