57

Artikel 57 Verf HA

1

Das Gesetz regelt Gliederung und Aufbau der Verwaltung.

2

Der Senat grenzt die einzelnen Verwaltungszweige gegeneinander ab.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

Verf HA

Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg

HH Hamburg
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