Jede Person hat das Recht, ihren Beruf frei zu wählen und auszuüben.
In diese Freiheit darf nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Öffentliche, für alle gleiche Arbeits- und Dienstpflichten sind nur für besondere, durch Gesetz festgelegte Zwecke zulässig.