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Artikel 45 Verf HA

1

Der Senat ernennt und entlässt die Beamtinnen und Beamten.

2

Er kann dieses Recht auf andere Stellen übertragen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

Verf HA

Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg

HH Hamburg
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