38

Artikel 38 Verf BE

(1)

Das Abgeordnetenhaus ist die von den wahlberechtigten Deutschen gewählte Volksvertretung.

(2)

Das Abgeordnetenhaus besteht aus mindestens 130 Abgeordneten.

(3)
1

Die Opposition ist notwendiger Bestandteil der parlamentarischen Demokratie.

2

Sie hat das Recht auf politische Chancengleichheit.

(4)
1

Die Abgeordneten sind Vertreter aller Berliner.

2

Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

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Verf BE

Verfassung von Berlin

BE Berlin
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