33

Artikel 33 Verf HA

(1)

Die Erste Bürgermeisterin (Präsidentin des Senats) oder der Erste Bürgermeister (Präsident des Senats) und die Senatorinnen und Senatoren bilden den Senat.

(2)
1

Der Senat ist die Landesregierung.

2

Er führt und beaufsichtigt die Verwaltung.

(3)

Das Gesetz bestimmt die Höchstzahl der Senatsmitglieder.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

Verf HA

Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg

HH Hamburg
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