Die Erste Bürgermeisterin (Präsidentin des Senats) oder der Erste Bürgermeister (Präsident des Senats) und die Senatorinnen und Senatoren bilden den Senat.
Der Senat ist die Landesregierung.
Er führt und beaufsichtigt die Verwaltung.
Das Gesetz bestimmt die Höchstzahl der Senatsmitglieder.