197

Artikel 197 UMV

Ersatz einer Unionsmarke durch eine internationale Registrierung

Das Amt trägt auf Antrag in das Register ein, dass eine Unionsmarke als durch eine internationale Registrierung gemäß Artikel 4 bis des Madrider Protokolls ersetzt anzusehen ist.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

UMV

Unionsmarkenverordnung

EU Europa
Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.