Ersatz einer Unionsmarke durch eine internationale Registrierung
Das Amt trägt auf Antrag in das Register ein, dass eine Unionsmarke als durch eine internationale Registrierung gemäß Artikel 4 bis des Madrider Protokolls ersetzt anzusehen ist.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
UMV
Unionsmarkenverordnung
Europa
Wir verwenden optionale Cookies zu
Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.