113

Artikel 113 KI-VO

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

1

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

2

Sie gilt ab dem 2. August 2026.

3

Jedoch:

a)

Die Kapitel I und II gelten ab dem 2. Februar 2025;

b)

Kapitel III Abschnitt 4, Kapitel V, Kapitel VII und Kapitel XII sowie Artikel 78 gelten ab dem 2. August 2025, mit Ausnahme des Artikels 101;

c)

Artikel 6 Absatz 1 und die entsprechenden Pflichten gemäß dieser Verordnung gelten ab dem 2. August 2027.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

KI-VO

Verordnung über künstliche Intelligenz

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