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GewO
VwVG
VwZG
9
Art. 9 BayMG
Sponsoring, Gewinnspiele
1
Die Zulässigkeit von Sponsoring richtet sich nach
§ 10 MStV
.
2
Für Gewinnspiele gilt
§ 11 MStV
.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
BayMG
Bayerisches Mediengesetz
Bayern
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