8

Art 8 VVGEG

Musterwiderrufsbelehrung

1

Das Muster in der Anlage des Versicherungsvertragsgesetzes in der bis einschließlich 14. Juni 2021 geltenden Fassung kann noch bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 verwendet werden.

2

In diesem Fall ist § 8 des Versicherungsvertragsgesetzes in der bis einschließlich 14. Juni 2021 geltenden Fassung anzuwenden.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

VVGEG

Einführungsgesetz zum Versicherungsvertragsgesetz

DE Bund
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