8

Art. 8 AGBGB

Ort der Leistung

1

Die dem Berechtigten zustehenden Leistungen sind auf dem überlassenen Grundstück zu bewirken.

2

Ist dem Berechtigten auf dem Grundstück eine abgesonderte Wohnung zu gewähren, so ist die Leistung in der Wohnung zu erbringen.

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AGBGB

Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

BY Bayern
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