64

Art. 64 Verf

Finanzplanung

1

Der Haushaltswirtschaft ist eine mehrjährige Finanz- und Investitionsplanung zu Grunde zu legen.

2

Das Nähere regelt ein Gesetz.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

Verf

Niedersächsische Verfassung

NI Niedersachsen
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