25

Art 25 GG

1

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes.

2

Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

GG

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

DE Bund
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