25

Art. 25 BayDSchG

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1)

Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1973 in Kraft

1)

.

(2)

Art. 6 Abs. 7 sowie Art. 7 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 und Satz 4 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2035 außer Kraft.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

BayDSchG

Bayerisches Denkmalschutzgesetz

BY Bayern
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