22

Art 22 GG

(1)
1

Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin.

2

Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes.

3

Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.

(2)

Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

GG

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

DE Bund
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