17a

Art 17a EGBGB

Ehewohnung

Betretungs-, Näherungs- und Kontaktverbote, die mit einer im Inland belegenen Ehewohnung zusammenhängen, unterliegen den deutschen Sachvorschriften.

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EGBGB

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

DE Bund
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