Der Landtag besteht aus 180 1 Abgeordneten des bayerischen Volkes.
Die Abgeordneten sind Vertreter des Volkes, nicht nur einer Partei.
Sie sind nur ihrem Gewissen verantwortlich und an Aufträge nicht gebunden.
Für den 14. Landtag s. § 2 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes vom 20. Februar 1998 (GVBl. S. 39).