Der Vollzug der Jugendstrafe dient dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.
Die Gefangenen im Vollzug der Jugendstrafe (junge Gefangene) sollen dazu erzogen werden, künftig einen rechtschaffenen Lebenswandel in sozialer Verantwortung zu führen (Erziehungsauftrag).