Jeder Bewohner Bayerns, der sich durch eine Behörde in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzt fühlt, kann den Schutz des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes anrufen.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
BayVerf
Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung
Bayern
Wir verwenden optionale Cookies zu
Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.