12

Art. 12 Verf

Rechtsstellung der Mitglieder des Landtages

1

Die Mitglieder des Landtages vertreten das ganze Volk.

2

Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

Verf

Niedersächsische Verfassung

NI Niedersachsen
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