97

§ 97 SGB 3

Betriebliche Voraussetzungen

1

Die betrieblichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn in dem Betrieb mindestens eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer beschäftigt ist.

2

Betrieb im Sinne der Vorschriften über das Kurzarbeitergeld ist auch eine Betriebsabteilung.

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SGB 3

Sozialgesetzbuch – Drittes Buch – Arbeitsförderung

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