Oberste Schulaufsichtsbehörde ist das Kultusministerium, soweit nicht das Ministerium für Wissenschaft und Kunst oder das Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständig ist.
Das Kultusministerium übt unmittelbar die Fach- und Dienstaufsicht über die Staatlichen Schulämter und die Hessische Lehrkräfteakademie und mittelbar die Fach- und Dienstaufsicht über die Schulen aus.
Das Ministerium für Wissenschaft und Kunst übt mittelbar die Fachaufsicht über die Musikakademien (Berufsfach- und Fachschulen für die musikalische Berufsausbildung) aus.
Das Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz übt mittelbar die Fachaufsicht über die landwirtschaftlichen Fachschulen aus.