94

Artikel 94 KI-VO

Verfahrensrechte der Wirtschaftsakteure des KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck

Unbeschadet der in dieser Verordnung enthaltenen spezifischeren Verfahrensrechte gilt für die Anbieter des KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck 18 Verordnung 2019/1020</gco-l-u>">Artikel 18 der <gco-l-u>Verordnung (EU) 2019/1020</gco-l-u> sinngemäß.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

KI-VO

Verordnung über künstliche Intelligenz

EU Europa
Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.