Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten(zu § 52 WHG)
Das Fachministerium kann abweichend von § 52 Abs. 1 Satz 1 WHG durch Verordnung auch Schutzbestimmungen für alle oder mehrere Wasserschutzgebiete treffen.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
NWG
Niedersächsisches Wassergesetz
Niedersachsen
Wir verwenden optionale Cookies zu
Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.