9

§ 9 SGB 10

Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens

1

Das Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen.

2

Es ist einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

SGB 10

Sozialgesetzbuch – Zehntes Buch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz

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