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§ 9 MedienG LSA

Sicherung der Meinungsvielfalt im bundesweit verbreiteten Fernsehen

Die Sicherung der Meinungsvielfalt im bundesweit verbreiteten Fernsehen richtet sich nach den §§ 59 bis 68 des Medienstaatsvertrages.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

MedienG LSA

Mediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt

ST Sachsen-Anhalt
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