Die Vorschriften der §§ 2 bis 7 dieser Verordnung finden mit Ausnahme des § 4 Abs. 3 nach § 8 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit auf die Zweckverbände sinngemäß Anwendung.
Fußnote
§ 6 neu eingefügt, §§ 7 und 8 umbenannt in §§ 8 und 9 und dabei geändert durch Verordnung vom 5. November 2015 (GV. NRW. S. 741), in Kraft getreten am 21. November 2015.
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BekanntmVO
Bekanntmachungsverordnung
Nordrhein-Westfalen
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