89

§ 89 VwVfG NRW

Ordnung in den Sitzungen

Der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen; er ist für die Ordnung verantwortlich.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

VwVfG NRW

Verwaltungsverfahrensgesetz NRW

NW Nordrhein-Westfalen
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