89

§ 89 VwVfG M-V

Ordnung in den Sitzungen

Der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen; er ist für die Ordnung verantwortlich.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

VwVfG M-V

Landesverwaltungsverfahrensgesetz

MV Mecklenburg-Vorpommern
Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.