82

§ 82 ZPO

Geltung für Nebenverfahren

Die Vollmacht für den Hauptprozess umfasst die Vollmacht für das eine Hauptintervention, einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung betreffende Verfahren.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

ZPO

Zivilprozessordnung

DE Bund
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