8

§ 8 VersammlG

1

Der Leiter bestimmt den Ablauf der Versammlung.

2

Er hat während der Versammlung für Ordnung zu sorgen.

3

Er kann die Versammlung jederzeit unterbrechen oder schließen.

4

Er bestimmt, wann eine unterbrochene Versammlung fortgesetzt wird.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

VersammlG

Versammlungsgesetz

DE Bund
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