7a

§ 7a KFAG

Sonderschlüsselzuweisungen

Die Sonderschlüsselmasse (§ 7 Nr. 1) wird nach dem jeweils geltenden Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auf die Gemeinden als Sonderschlüsselzuweisungen verteilt.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

KFAG

Kommunalfinanzausgleichsgesetz

SL Saarland
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