74a

§ 74a SGB 8

Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder

1

Die Finanzierung von Tageseinrichtungen regelt das Landesrecht.

2

Dabei können alle Träger von Einrichtungen, die die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung erfüllen, gefördert werden.

3

Die Erhebung von Teilnahmebeiträgen nach § 90 bleibt unberührt.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

SGB 8

Sozialgesetzbuch – Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe

DE Bund
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