72

§ 72 WHG

Hochwasser

1

Hochwasser ist eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser.

2

Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.

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WHG

Wasserhaushaltsgesetz

DE Bund
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