Organe der Kommunen sind die Vertretung und der Hauptverwaltungsbeamte.
Die Organe tragen folgende Bezeichnungen:
in Gemeinden:
Gemeinderat und Bürgermeister,
in Verbandsgemeinden:
Verbandsgemeinderat und Verbandsgemeindebürgermeister,
in Landkreisen:
Kreistag und Landrat.