68

§ 68 SOG LSA

Sprengmittel und unbemannte Luftfahrtsysteme

Sprengmittel und unbemannte Luftfahrtsysteme dürfen nicht gegen Personen angewandt werden.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

SOG LSA

Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt

ST Sachsen-Anhalt
Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.