Herbeirufung eines Mitgliedes der Bundesregierung zu den Ausschusssitzungen
Das Recht des Ausschusses, die Anwesenheit eines Mitgliedes der Bundesregierung zu verlangen, gilt auch, wenn es in einer öffentlichen Sitzung gehört werden soll.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
BTGO 2025
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Bund
Wir verwenden optionale Cookies zu
Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.