Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich.
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden einzusetzen zur
Entlastung pflegender Angehöriger oder nahestehender Pflegepersonen,
Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags,
Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten im Sinne des § 45a des Elften Buches.