64

§ 64 HVwVfG

Form des Antrages

Setzt das förmliche Verwaltungsverfahren einen Antrag voraus, so ist er schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu stellen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

HVwVfG

Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz

HE Hessen
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