630

§ 630 BGB

Pflicht zur Zeugniserteilung

1

Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern.

2

Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken.

3

Das Zeugnis kann mit Einwilligung des Verpflichteten in elektronischer Form erteilt werden.

4

Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist, findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung.

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