63

§ 63 BRAO

Zusammensetzung des Vorstandes

(1)

Die Rechtsanwaltskammer hat einen Vorstand.

(2)
1

Der Vorstand besteht aus sieben Mitgliedern.

2

Die Kammerversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen.

(3)

Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

BRAO

Bundesrechtsanwaltsordnung

DE Bund
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