Maßregeln der Besserung und Sicherung sind
die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus,
die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt,
die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung,
die Führungsaufsicht,
die Entziehung der Fahrerlaubnis,
das Berufsverbot.