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§ 6 TVG

Tarifregister

Bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Tarifregister geführt, in das der Abschluß, die Änderung und die Aufhebung der Tarifverträge sowie der Beginn und die Beendigung der Allgemeinverbindlichkeit eingetragen werden.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

TVG

Tarifvertragsgesetz

DE Bund
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