Neben Kommunen können
andere juristische Personen des öffentlichen Rechts,
natürliche Personen oder
juristische Personen des Privatrechts
an einer mandatierenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beteiligt werden, soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen und die Kommunen solche Personen beteiligen dürften, wenn sie die Aufgabe allein erfüllten.
Kommunen können mandatierende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen mit dem Land Berlin oder vom Land Berlin errichteten juristischen Personen des öffentlichen Rechts abschließen.