Die Union ist für die Durchführung von Maßnahmen zur Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zuständig.
Diese Maßnahmen mit europäischer Zielsetzung können in folgenden Bereichen getroffen werden:
Schutz und Verbesserung der menschlichen Gesundheit,
Industrie,
Kultur,
Tourismus,
allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport,
Katastrophenschutz,
Verwaltungszusammenarbeit.