597

§ 597 BGB

Verspätete Rückgabe

1

Gibt der Pächter die Pachtsache nach Beendigung des Pachtverhältnisses nicht zurück, so kann der Verpächter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Pacht verlangen.

2

Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

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