Die Hochschulen können hochschulübergreifende Studiengänge einrichten.
Die Einrichtung, Änderung und Aufhebung hochschulübergreifender Studiengänge bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde.
Im Übrigen regeln die Hochschulen die Durchführung hochschulübergreifender Studiengänge durch Vereinbarung.