In Dienststellen mit in der Regel mindestens fünf zur Jugend- und
Auszubildendenvertretung wahlberechtigten Beschäftigten werden Jugend- und
Auszubildendenvertretungen gebildet.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
LPVG
Landespersonalvertretungsgesetz
Nordrhein-Westfalen
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