54

§ 54 InsO

Kosten des Insolvenzverfahrens

Kosten des Insolvenzverfahrens sind:

1.

die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren;

2.

die Vergütungen und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, des Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

InsO

Insolvenzordnung

DE Bund
Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.